Hallo,
ja, ihr habt recht gelesen: Bücher können abgemahnt werden. Nicht nur die Betreiber von Webseiten!
So hat sich in den letzten Wochen ein Berliner Rechtsanwalt dazu entschlossen, Buchhandlungen, Zwischenbuchhändler und Verlage abzumahnen. Grund: Verletzung von Persönlichkeitsrechten in verschiedenen Passagen. Diese Kanzlei konnte bereits im letzten Jahr erwirken, dass die Biografie von Hildegard Knef (Deutsche Verlagsanstalt) vom Markt verschwinden musste.
Die nun betroffenen Titel sind:
Moon Suk - Mond und Sterne (Wunderlich)
Udo Schwenzfeier - Einladung zum Mord (Militzke Verlag)
Werner Rügemer - Der Bankier (Nomen Verlag)
Solche Abmahnungen gehen oft mit Regressansprüchen von seiten der Buchhandlungen etc. her und können die Existenz eines Verlages zunichte machen.
Quelle: Börsenblatt Online
Schon alleine die Idee von solchen Anwälten! Ich finde diese Entwicklung ganz ganz schrecklich!
Liebe Grüße
nimue